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Generischer Wettbewerb - Current Cases

06.11.2018
08:30 Uhr Registrierung;
09:00-17:30 Uhr Seminar

Schutz vor generischem Wettbewerb versus Nutzung von Opportunitäten - Aktuelle Fälle der Zulassungserteilung/Versagung

Schutz vor generischem Wettbewerb versus Nutzung von Opportunitäten - hier diskutieren Sie aktuelle Fälle der Zulassungserteilung/Versagung sowie Gerichtsurteile im Bereich Patentverletzung, Austauschbarkeit u.v.m.

Themen

  • Anforderungen bzgl. des Reference Medicinal Product
  • Neue Indikation und Schutzrechte
  • Neue Darreichungsform, neue Dosierung
  • Second Medical Use Patente
  • Grenzen der Austauschbarkeit

Ziel der Veranstaltung

Welche Opportunitäten gibt es im Bereich der generischen Entwicklung? Wie schütze ich meine Produkte vor generischem Wettbewerb? Dies sind zwei Seiten derselben Medaille.
Dieses Seminar fokussiert auf dieses Spannungsfeld und erläutert Ihnen an vielen praktischen Beispielen, welche Möglichkeiten aber auch Grenzen generische Entwicklungen bieten. Dabei wird sowohl die regulatorische als auch die Vermarktungsebene adressiert.
Nach Seminarende kennen Sie die neuesten behördlichen Entscheide wie auch Gerichtsentscheide im Bereich des generischen Wettbewerbs und können diese bei eigenen Entwicklungen berücksichtigen.

Teilnehmerkreis

Dieses Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte der pharmazeutischen Industrie der Bereiche Regulatory Affairs, Recht/IP und Business Development, die generische Produkte entwickeln oder im generischen Wettbewerbsumfeld arbeiten.
Basis-Know-how im Bereich der generischen Zulassung ist für die Teilnahme an diesem Seminar sehr empfehlenswert.
Um eine intensive Diskussion zu ermöglichen, ist das Seminar auf 20 Teilnehmer begrenzt.

Veranstaltungsort

Dorint Hotel am Heumarkt
Pipinstraße 1
50667 Köln

Veranstalter

FORUM Institut für Management GmbH

Sträter Rechtsanwälte
Kronprinzenstraße 20
D-53173 Bonn

Fon +49 (0) 228 93454-0
Fax +49 (0) 228 93454-54

mail(at)straeterlawyers.de

Referent

Markus Ambrosius, Partner

Rechtsanwalt Markus Ambrosius ist Partner der Kanzlei. Er ist intensiv im Arzneimittelrecht tätig und berät dabei hauptsächlich Arzneimittel- und Medizinproduktehersteller in allen regulatorischen Fragestellungen und vertritt diese auch in verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Rechtsanwalt Ambrosius ist Lehrbeauftragter der Universitäten Bonn und Marburg.

E-Mail: