Die Kommunikation zwischen Juristen und Ärzten, Naturwissenschaftlern sowie Marketingexperten ist unentbehrlich.
Sie muss gegenseitiges Verständnis für die medizinischen, kaufmännischen und rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, die für die Entwicklung und den Vertrieb von Arzneimitteln maßgebend sind. Neben den klassischen Rechtsgebieten konzentrieren wir uns auf:
- Hersteller und Vertreiber von Arzneimitteln und Medizinprodukten
- Ärzte und Apotheker
Wir bieten Rechtsrat in den für diese Produkte und Professionen maßgeblichen Rechtsgebieten. Wir begleiten die Entwicklung, die Zulassung, die Zertifizierung, den Vertrieb, die Werbung und die Sicherheitsbewertung von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Orientiert an dieser Zielsetzung haben wir uns auf folgende Rechtsgebiete im Schwerpunkt konzentriert:
- Produktentwicklung - Klinische Prüfung
- Zulassungs- und Zertifizierungssystem in der EU
- Schutzrechte für Arzneimittel - Intellectual Property Rights (IP)
- Vertriebsbedingungen - Wettbewerbsrecht - Lizenzen
- Pharmakovigilanz und Produkthaftungssystem in der EU
- System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
- Preisbildung für Arzneimittel und Verordnung zu Lasten der GKV
- Health Technology Assessment – HTA – in der Kosten-Nutzen-Bewertung nach dem SGB V
- Frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach AMNOG
- Medizinprodukte
Diese Sachgebiete bestimmen die Schwerpunktsetzung in den entsprechenden Rechtsgebieten, seien sie öffentlich-, sozial-, zivil- oder strafrechtlicher Natur. Die Rechtsanwälte der Kanzlei verfügen insoweit über eine langjährige Erfahrung und besondere Qualifikationen.
Unsere Mandanten nutzen dieses Know-how als Grundlage für ihre strategische Planung. Wir sind aber auch in der forensischen Arbeit vor Verwaltungs-, Sozial- und Zivilgerichten aktiv und agieren als Strafverteidiger.