12.06.2013
SG Düsseldorf bestätigt Zusatznutzen von Palexia® retard
Das Sozialgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 23.01.2013, Aktenzeichen S 2 KA 48/11 zugunsten des Unternehmens Grünenthal GmbH entschieden, dass es der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein nicht gestattet ist, das Arzneimittel Palexia mit dem Wirkstoff Tapentadol in ihrer Me-Too-Liste patentgeschützter Analogpräparate aufzuführen. Das Urteil steht Ihnen nachfolgend als Download zur Verfügung:
Urteil vom Sozialgericht Düsseldorf ansehen