Drucken

12.06.2013

SG Düsseldorf bestätigt Zusatznutzen von Palexia® retard

Das Sozialgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 23.01.2013, Aktenzeichen S 2 KA 48/11 zugunsten des Unternehmens Grünenthal GmbH entschieden, dass es der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein nicht gestattet ist, das Arzneimittel Palexia mit dem Wirkstoff Tapentadol in ihrer Me-Too-Liste patentgeschützter Analogpräparate aufzuführen. Das Urteil steht Ihnen nachfolgend als Download zur Verfügung: Urteil vom Sozialgericht Düsseldorf ansehen
Zurück

Sträter Rechtsanwälte
Kronprinzenstraße 20
D-53173 Bonn

Fon +49 (0) 228 93454-0
Fax +49 (0) 228 93454-54

mail(at)straeterlawyers.de