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SCHUTZRECHTE FÜR ARZNEIMITTEL (IP)

Schutz geistigen Eigentums an Arzneimitteln

  • In der Zulassung für Generika nach AMG
  • Bei pädiatrischen und Orphan-Arzneimitteln
  • In der frühen Nutzenbewertung und Preisbildung nach SGB V
  • Für Strategien in der Produktentwicklung und für den Market Access in Europa

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